10 Euro für jedes Kind – und ein neuer Blick auf die Altersvorsorge
Altersvorsorge im Wandel
Von der Frühstartrente zum Altersvorsorgedepot – und vielleicht zur Kapitalrente
Über die Rente wird in Deutschland seit Jahrzehnten diskutiert. Mal geht es um das Renteneintrittsalter, mal um das Rentenniveau, mal um die Beiträge. Doch derzeit zeichnet sich etwas ab, das wesentlich grundsätzlicher ist:
Die deutsche Altersvorsorge soll stärker auf Kapital setzen.
Mit der Frühstartrente, der Reform der privaten Altersvorsorge und den Vorschlägen für eine gesetzliche Kapitalrente stehen drei Entwicklungen im Raum, die langfristig das deutsche Alterssicherungssystem verändern könnten.
Dabei sollte man allerdings genau unterscheiden:
Was ist bereits beschlossen? Was ist ein Gesetzentwurf? Und was ist bislang nur ein Vorschlag?
Gerade bei einem so wichtigen Thema lohnt sich ein genauer Blick.
Das Grundproblem: Immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner
Das deutsche Rentensystem beruht im Wesentlichen auf dem Umlageverfahren.
Warum?
Weil Deutschland lange eine vergleichsweise junge Bevölkerung hatte und viele Erwerbstätige relativ wenigen Rentnern gegenüberstanden.
Doch die Zeiten haben sich verändert.
Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in den Ruhestand. Gleichzeitig werden weniger Kinder geboren. Und die Menschen leben erfreulicherweise länger.
Das ist gesellschaftlich ein großer Erfolg – für ein umlagefinanziertes Rentensystem aber eine erhebliche Herausforderung.
Die gesetzliche Rente bleibt deshalb auch künftig das Fundament der Alterssicherung. Das Rentenpaket 2025 stabilisiert das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent.
Aber daneben soll künftig stärker Kapital aufgebaut werden.
Und genau hier beginnt der interessante Teil.
Drei Bausteine einer neuen Altersvorsorge
Wenn man die aktuellen Reformen verstehen will, sollte man drei Begriffe auseinanderhalten:
Frühstartrente – Altersvorsorgedepot – gesetzliche Kapitalrente.
Sie gehören gedanklich zusammen, sind aber drei unterschiedliche Dinge.
1. Die Frühstartrente: Der erste kleine Schritt
Die Idee der Frühstartrente ist einfach:
Der Staat zahlt für Kinder und Jugendliche vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro im Monat in ein Altersvorsorgedepot.
Das sind über zwölf Jahre:
1.440 Euro staatliche Einzahlung.
Der Betrag klingt zunächst nicht spektakulär.
Aber genau darin liegt vielleicht ein Denkfehler.
Bei der Frühstartrente geht es weniger um die Höhe der einzelnen Zahlung als um den Zeitpunkt des Beginns.
Ein Euro, der mit sechs Jahren investiert wird, hat mehr als sechs Jahrzehnte Zeit, Erträge zu erwirtschaften.
Und diese Erträge können wiederum selbst Erträge erwirtschaften.
Das ist der berühmte Zinseszinseffekt.
Das Bundesfinanzministerium weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass ein langer Anlagehorizont die Renditechancen erhöht und ein früher Beginn die erforderlichen monatlichen Sparleistungen verringert.
Was können 10 Euro tatsächlich bewirken?
Um den Effekt einmal zu verdeutlichen, kann man verschiedene langfristige Wertentwicklungen durchrechnen.
Nehmen wir die insgesamt 1.440 Euro staatlicher Einzahlung zwischen dem sechsten und 18. Lebensjahr und unterstellen danach, dass kein weiterer Euro eingezahlt wird.
Bei einer beispielhaften durchschnittlichen Wertentwicklung von:
- 6 Prozent könnten bis zum 67. Lebensjahr rund 36.000 Euro entstehen,
- bei 7 Prozent rund 60.000 Euro,
- bei 8 Prozent rund 109.000 Euro.
Das sind selbstverständlich keine Prognosen und keine Garantien.
Niemand kann heute wissen, welche Rendite ein Depot über sechs Jahrzehnte tatsächlich erwirtschaften wird.
Die Rechnung zeigt lediglich die enorme Wirkung des langen Anlagezeitraums.
Und genau deshalb ist ein Beginn mit sechs Jahren etwas völlig anderes als ein Beginn mit 40 oder 50 Jahren.
2. Das Altersvorsorgedepot: Aus dem Startkapital wird private Vorsorge
Die Frühstartrente soll nicht mit dem 18. Geburtstag einfach enden.
Das angesparte Kapital soll vielmehr in die neue private Altersvorsorge überführt beziehungsweise dort weitergeführt werden können.
Ab dem 1. Januar 2027 sollen die neuen Produkte der reformierten privaten Altersvorsorge angeboten werden.
Ein Kernstück ist das Altersvorsorgedepot.
Der entscheidende Unterschied zu vielen klassischen Riester-Produkten:
Es soll auch eine Anlage ohne Beitragsgarantie möglich sein.
Damit können die Renditechancen des Kapitalmarktes stärker genutzt werden, beispielsweise durch breit gestreute Aktienanlagen und ETFs.
Wer dagegen ein höheres Sicherheitsbedürfnis hat, soll weiterhin ein Garantieprodukt wählen können.
Das ist meines Erachtens ein wichtiger Schritt.
Denn wer noch 40 oder 50 Jahre bis zum Ruhestand hat, hat andere Möglichkeiten als jemand, der kurz vor der Auszahlung steht.
Die neue Förderung: Hier wird es für Familien besonders interessant
Und genau hier kommt der Punkt ins Spiel, den ich in der bisherigen Darstellung zu wenig berücksichtigt habe:
Die Kinderzulage.
Die neue Förderung besteht nicht nur aus der Grundzulage.
Sie enthält mehrere Bausteine.
Grundzulage
Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Cent staatliche Zulage für jeden eingezahlten Euro.
Das bedeutet:
360 Euro Eigenbeitrag → 180 Euro Grundzulage.
Für weitere Eigenbeiträge bis insgesamt 1.800 Euro jährlich gibt es 25 Cent je Euro.
Damit kann die Grundzulage maximal:
540 Euro im Jahr
betragen.
Die Kinderzulage: 300 Euro je Kind
Noch interessanter wird die Förderung für Familien.
Für jedes Kind erhält ein zulageberechtigter Elternteil für jeden selbst eingezahlten Euro bis 300 Euro eine Kinderzulage von einem Euro.
Damit sind:
300 Euro Eigenbeitrag → 300 Euro Kinderzulage
möglich.
Und das gilt für jedes Kind, unabhängig vom Geburtsjahr.
Das bedeutet praktisch:
25 Euro eigener Sparbeitrag pro Monat
= 300 Euro eigener Beitrag im Jahr
↓
= bis zu 300 Euro Kinderzulage
↓
plus 150 Euro Grundzulage
↓
= 750 Euro im Altersvorsorgevertrag
bei einem Elternteil mit einem Kind.
Das ist eine bemerkenswerte Förderung.
Bei zwei Kindern wären es bei gleichem Eigenbeitrag:
**300 Euro eigener Beitrag
- 150 Euro Grundzulage
- 600 Euro Kinderzulage
= 1.050 Euro im Jahr.**
Natürlich setzt die Kinderzulage voraus, dass die entsprechenden persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Aber gerade für Familien ist die neue Förderung deshalb sehr interessant.
Ein wichtiger Unterschied zur bisherigen Riester-Rente
Bei der alten Riester-Förderung gab es eine feste Kinderzulage:
- 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden,
- 300 Euro für Kinder ab dem Jahrgang 2008.
Die neue Regelung vereinheitlicht das.
Künftig sind bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr möglich. Entscheidend ist dabei der eigene Sparbeitrag bis 300 Euro.
Das macht die Förderung wesentlich leichter verständlich.
Dazu kommt der Berufseinsteigerbonus
Für junge Menschen gibt es noch einen weiteren Anreiz.
Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, soll einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.
Damit ergibt sich ein durchaus interessantes Förderdreieck:
eigener Beitrag + Grundzulage + Kinderzulage
und für junge Menschen zusätzlich:
+ 200 Euro Berufseinsteigerbonus.
Was passiert mit den Kapitalerträgen?
Ein weiterer wichtiger Punkt wird leicht übersehen.
Während der Ansparphase sollen die Erträge und Wertsteigerungen innerhalb des geförderten Altersvorsorgevertrags nicht laufend besteuert werden.
Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase.
Das ist die sogenannte nachgelagerte Besteuerung.
Auch das unterstützt den langfristigen Zinseszinseffekt.
Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern
Nehmen wir einmal ein vereinfachtes Beispiel.
Ein Elternteil zahlt für die eigene Altersvorsorge:
25 Euro im Monat.
Das sind:
300 Euro im Jahr.
Dafür gibt es:
150 Euro Grundzulage
und bei zwei Kindern:
600 Euro Kinderzulage.
Damit landen jährlich:
1.050 Euro
im Altersvorsorgevertrag.
Der eigene Aufwand beträgt aber nur:
300 Euro.
Das ist ein erheblicher Förderhebel.
Natürlich müssen dabei die persönlichen Voraussetzungen und die konkrete gesetzliche Ausgestaltung berücksichtigt werden.
Aber das Beispiel zeigt, warum die Reform insbesondere für Familien mit Kindern interessant werden könnte.
3. Die gesetzliche Kapitalrente – der möglicherweise große nächste Schritt
Noch weiter geht der Vorschlag der Alterssicherungskommission.
Sie empfiehlt eine zusätzliche kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das wäre etwas anderes als das private Altersvorsorgedepot.
Nach dem Vorschlag soll ein zusätzlicher Beitrag von zwei Prozent des Arbeitsentgelts kapitalgedeckt angespart werden.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen diesen Beitrag jeweils zur Hälfte tragen.
Das Geld soll langfristig am Kapitalmarkt investiert werden.
Das wäre ein bedeutender Schritt.
Denn damit würde nicht nur die private Altersvorsorge stärker kapitalgedeckt.
Auch innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung würde ein zusätzlicher Kapitalstock entstehen.
Umlage plus Kapitaldeckung
Das bisherige Prinzip lässt sich vereinfacht so darstellen:
Arbeitnehmer + Arbeitgeber
↓
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
↓
Finanzierung der heutigen Renten
Das ergänzte Modell würde einen zweiten Weg hinzufügen:
Arbeitnehmer + Arbeitgeber
↓
zusätzlicher Kapitalbeitrag
↓
Kapitalanlage
↓
Kapitalerträge
↓
zusätzliche Altersversorgung
Es geht also nicht darum, die gesetzliche Rente abzuschaffen.
Es geht darum, sie um eine kapitalgedeckte Komponente zu ergänzen.
Drei Säulen statt einer einzigen Abhängigkeit
Damit könnte die Altersvorsorge künftig stärker auf mehreren Säulen beruhen:
1. Säule
Gesetzliche Rente
Das Umlageverfahren bleibt das Fundament.
2. Säule
Betriebliche Altersversorgung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer bauen zusätzlich Vorsorge auf.
3. Säule
Private Altersvorsorge
Hierzu gehören künftig insbesondere das Altersvorsorgedepot und die geförderten privaten Vorsorgeprodukte.
Und innerhalb der ersten Säule könnte künftig zusätzlich die Kapitalrente stehen.
Das wäre ein System, in dem nicht mehr ausschließlich eine Finanzierungsquelle für das Alter verantwortlich ist.
Was ist eigentlich schon beschlossen?
Hier ist Vorsicht geboten.
Denn die drei Begriffe haben derzeit einen unterschiedlichen rechtlichen Status.
Frühstartrente
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstartrente beschlossen.
Geplant ist der Start zum 1. Januar 2027. Für den Jahrgang 2020 soll die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten.
Das Gesetzgebungsverfahren soll noch 2026 abgeschlossen werden.
Reform der privaten Altersvorsorge
Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab 1. Januar 2027 angeboten werden.
Das Altersvorsorgedepot ohne Garantie ist dabei ein zentraler Bestandteil.
Gesetzliche Kapitalrente
Hier ist die Situation anders.
Die Kapitalrente ist derzeit eine Empfehlung der Alterssicherungskommission und noch kein geltendes Recht.
Das sollte in jedem seriösen Beitrag ausdrücklich gesagt werden.
Was mir an der Entwicklung gefällt
Ich sehe insbesondere vier interessante Aspekte.
Erstens: Der frühe Beginn
Die Frühstartrente setzt nicht erst kurz vor dem Ruhestand an.
Sie beginnt im Kindesalter.
Das ist ungewöhnlich – und gerade deshalb interessant.
Zweitens: Kapitalmarkt wird stärker berücksichtigt
Aktien und Fonds werden nicht mehr als exotische Anlage betrachtet, sondern als mögliche Bausteine einer langfristigen Altersvorsorge.
Drittens: Familien werden stärker gefördert
Die Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind kann insbesondere für Familien mit mehreren Kindern einen erheblichen Unterschied machen.
Viertens: Die Förderung wird einfacher
Statt komplizierter Berechnungen lässt sich die Grundförderung künftig relativ einfach nachvollziehen:
50 Cent für den ersten gesparten Eurobereich, danach 25 Cent.
Und bei Kindern:
bis zu einem Euro Zulage je eigenem Euro bis 300 Euro Eigenbeitrag.
Das ist wesentlich verständlicher.
Aber: Kapitalmarkt bedeutet auch Risiko
Bei aller Begeisterung über den Zinseszinseffekt darf man einen Punkt nicht vergessen:
Rendite gibt es nicht ohne Risiko.
Aktienmärkte können über Jahre fallen.
Auch breit gestreute Aktienanlagen können erhebliche zwischenzeitliche Verluste erleiden.
Deshalb sind die 6, 7 oder 8 Prozent, mit denen man solche Modellrechnungen gerne durchspielt, lediglich Annahmen.
Sie sind keine Zusage.
Wer langfristig vorsorgt, muss Schwankungen aushalten können.
Genau deshalb halte ich es für richtig, dass künftig sowohl Garantieprodukte als auch chancenorientierte Altersvorsorgedepots möglich sein sollen.
Nicht jeder Mensch ist Anleger.
Aber jeder Mensch braucht Altersvorsorge.
Und auch das Umlagesystem hat ein Risiko
Man darf bei dieser Diskussion nicht nur über das Risiko der Börse sprechen.
Das Umlagesystem hat ebenfalls ein Risiko:
die Demografie.
Wenn immer weniger Erwerbstätige für immer mehr Rentner aufkommen müssen, steigt der Druck auf Beiträge, Bundeszuschüsse und Renteneintrittsalter.
Kapitaldeckung löst dieses Problem nicht vollständig.
Aber sie kann ein weiteres Standbein schaffen.
Und vielleicht ist genau das der vernünftige Weg:
Nicht Umlage gegen Kapitaldeckung, sondern Umlage plus Kapitaldeckung.
Die eigentliche Sensation sind nicht die 10 Euro
Wenn ich die gesamte Diskussion auf einen Satz reduzieren müsste, wäre es dieser:
Die Frühstartrente ist weniger wegen ihrer 10 Euro interessant als wegen der Zeit, die danach folgt.
1.440 Euro sind kein Vermögen.
Aber 1.440 Euro mit sechs Jahren sind etwas völlig anderes als 1.440 Euro mit 66.
Das ist der Zauber des Zinseszinseffekts.
Und wenn später eigene Beiträge, staatliche Grundzulagen und – bei Familien – Kinderzulagen hinzukommen, kann aus einem kleinen Anfang über Jahrzehnte ein beträchtliches Vorsorgevermögen entstehen.
Mein persönlicher Blick auf die Entwicklung
Ich habe einen großen Teil meines Berufslebens mit Baufinanzierung und Bausparen zu tun gehabt. Später kamen Aktien und Optionen hinzu.
Deshalb beobachte ich diese Entwicklung mit besonderem Interesse.
Was sich derzeit abzeichnet, ist meines Erachtens mehr als eine weitere Änderung eines Fördergesetzes.
Es ist ein Wandel im Denken.
Über Jahrzehnte war die Vorstellung stark:
Der Staat organisiert die Rente – der Bürger zahlt Beiträge – und irgendwann kommt die Rente.
Nun kommt eine zweite Vorstellung hinzu:
Der Bürger soll zusätzlich über viele Jahrzehnte eigenes Produktivkapital aufbauen.
Das ist ein fundamentaler Unterschied.
Und ich halte diesen Gedanken grundsätzlich für richtig.
Nicht, weil der Kapitalmarkt immer gewinnt.
Das tut er nicht.
Sondern weil ein modernes Alterssicherungssystem nicht ausschließlich von einer einzigen Finanzierungsquelle abhängig sein sollte.
Fazit
Deutschland steht bei der Altersvorsorge vor einer schwierigen Aufgabe.
Die gesetzliche Rente bleibt das Fundament. Aber der demografische Wandel stellt dieses Fundament vor große Herausforderungen.
Die geplanten Reformen setzen deshalb auf einen stärkeren Kapitalaufbau:
Frühstartrente
10 Euro monatlich vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr.
Altersvorsorgedepot
Eine neue, stärker kapitalmarktorientierte Form der privaten Altersvorsorge.
Grundzulage
Bis zu 540 Euro jährlich.
Kinderzulage
Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr.
Berufseinsteigerbonus
Einmalig 200 Euro bei frühem Einstieg.
Gesetzliche Kapitalrente
Eine von der Alterssicherungskommission vorgeschlagene zusätzliche kapitalgedeckte Komponente der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das alles ist noch kein fertiges Gesamtsystem.
Aber die Richtung ist erkennbar.
Deutschland bewegt sich – vorsichtig, vielleicht auch etwas spät – in Richtung einer Altersvorsorge, in der Umlage und Kapitaldeckung miteinander verbunden werden.
Und vielleicht ist die wichtigste Botschaft dabei tatsächlich die kleinste:
10 Euro im Monat.
Nicht weil 10 Euro viel Geld wären.
Sondern weil man damit bereits mit sechs Jahren beginnen kann.
Denn bei der Altersvorsorge gilt eine alte Börsenweisheit ganz besonders:
Der wichtigste Tag zum Anfangen war gestern. Der zweitbeste ist heute.
Und wenn ein Staat dafür sorgt, dass der erste Schritt bereits im Kindesalter gemacht wird, dann könnte aus einem kleinen Startkapital über ein langes Leben etwas Bemerkenswertes entstehen.
Nicht die Höhe des ersten Beitrags entscheidet allein über das Ergebnis.
Entscheidend sind Zeit, Disziplin, Kosten und die langfristige Entwicklung des Kapitals.
Das ist vielleicht die wichtigste Lektion, die man aus der aktuellen Rentenreform mitnehmen kann.
